Freiberufler

Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Freiberufler sind von der Gewerbesteuer befreit. Die Frage, ob jemand Freiberufler oder Gewerbetreibender ist, ist regelmäßiger Streitgegenstand mit Finanzbehörden.

Freiberufler ist nach ständiger deutscher Rechtsprechung, wer einem dem Ingenieur ähnlichen Beruf nachgeht und eine dem Ingenieur ähnliche Berufsausbildung aufweist. Die Einzelheiten ergeben sich aus einschlägigen Urteilen. Welche Ausbildungen und Tätigkeiten angerechnet werden, ist durch eine Reihe von Gerichtsurteilen präzisiert worden. Wir sind mit diesen Urteilen vertraut. Die vergleichende Einordnung Ihrer Tätigkeit und Ihrer Ausbildung anhand gerichtlicher Maßstäbe ist eine unserer Dienstleistungen. Wir erstellen entsprechende Gutachten zur Vorlage bei den Finanzbehörden. Finanzbehörden akzeptieren für solche Bewertungen in der Regel nur Gutachten von vereidigten Sachverständigen.

Für Gutachten mit dieser Aufgabenstellung ist eine gesonderte Vergütungsvereinbarung nötig wegen der notwendigen Einarbeitung in neue Rechtsprechung seit dem letzten Gutachtenauftrag dieser Art. Der Arbeitsaufwand hängt somit erheblich davon ab, wie sich die diesbezügliche Rechtsprechung seit dem letzten entsprechenden Gutachten verändert hat. Da wir vor ca. 6 Jahren das letzte diesbezügliche Gutachten erstellt haben, ist die erneute Einarbeitung in aktuelle Rechtsprechung und Urteile vermutlich zeitaufwändig.

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